Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SIC GmbH für den Sportpark Leipzig
Die nachfolgenden AGB sollen helfen, allen Gästen den Aufenthalt in unserem Sportpark Leipzig so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sind Gegenstand sämtlicher Nutzungsverhältnisse und sollen helfen, etwaigen Differenzen auf möglichst einfache Weise vorzubeugen.
Geltungsbereich der AGB
Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Sportpark Leipzig (Betreiberin: SIC GmbH) geführten Anlagen. Neben den AGB sind auch die Hallenordnungen zu beachten.
Allgemeine Benutzungsvorschriften
Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen vom Sportpark Leipzig durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder der Reservierung von Plätzen gelten die AGB vom Sportpark Leipzig in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.
Vermietung der Plätze
1. Allgemeines:
Jede Buchung (ob telefonisch, schriftlich, online oder vor Ort) stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Die Zuweisung der einzelnen Plätze bleibt der Hallenleitung vorbehalten und kann während der Saison verändert werden.
2. Einzelstunden:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Platzmieters und müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde nur teilweise nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt.
Absagen: Gebuchte Stunden können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Absage werden 80% des regulären Mietpreises fällig.
3. Spieleinheit:
Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die Uhren in der Anlage. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene Stunde berechnet.
4. Preise:
Die verbindlichen Mietpreise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten und Nutzungsgebühren, welche an der Rezeption zum Mitnehmen ausliegen, im Internet veröffentlicht sind oder jederzeit angefordert werden können. Die Platzmiete umfasst den gemieteten Platz inkl. Licht und die Benutzung der Umkleiden/ Duschen. Die Sauna stellt eine freiwillige Leistung der Betreiberin dar, es besteht kein Nutzungsrecht, ausgenommen Inhaber einer speziellen Saunakarte.
5. Spieleranzahl:
Bitte beachten Sie, dass nur folgende Spieleranzahlen pro Platz im Preis enthalten sind: Tennis: 4 Personen, jeder weitere Spieler zahlt 3 € zusätzlich pro Stunde; Badminton/Tischtennis: 4 Personen, jeder weitere Spieler zahlt 2 € zusätzlich pro Stunde; Squash: 2 Personen, jeder weitere Spieler zahlt 2 € zusätzlich pro Stunde.
6. Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen:
Abonnements werden nur durch Abschluss eines schriftlichen Abonnementvertrages entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die verbindlichen Abonnementpreise ergeben sich dem Vertrag.
Winterabonnement Tennis: Kurzzeitabonnement mindestens 25 Wochen, Langzeitabonnement ab 30 Wochen Laufzeit. Die Laufzeit des jeweiligen Abonnements beträgt unabhängig von der wöchentlichen Spielzeit mindestens 25 bzw. 30 Wochen.
Sommerabonnement Tennis: mindestens 15 Wochen Laufzeit. Abonnement Badminton, Squash, Tischtennis: mindestens 30 Wochen Laufzeit.
Jahresabonnement Tennis, Badminton, Squash, Tischtennis: 50 Wochen Laufzeit.
Absagen und Gutschriften von Abonnementstunden: Bei rechtzeitiger Absage einer Abonnementstunde (mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn), erhalten Sie eine Gutschrift über den entsprechenden Stundenpreis. Zu spät abgesagte Stunden können nicht gutgeschrieben werden. Gutschriften sind innerhalb von 6 Wochen nach dem im Abonnementvertrag vereinbarten letzten Spieltermin einzulösen, danach verfallen diese. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
7. Saisonzeiten Tennis:
Die Sommersaison geht vom 01.05. bis zum 31.08. desselben Jahres. Die Wintersaison geht vom 01.09. bis zum 30.04. des Folgejahres. Badminton/Squash/Tischtennis: In diesen Sportarten gibt es keine Saisoneinteilung.
8. Öffnungs- und Spielzeiten
Die Öffnungszeiten der Anlagen und einzelner Bereiche sind für die jeweilige Saison durch Aushang bekannt gemacht und durch alle Besucher einzuhalten.
Allgemeine Nutzungsregeln
Alle Sportflächen dürfen - ausschließlich von den Mietern - lediglich zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln und ausschließlich in Sportkleidung benutzt werden.
1. Schäden:
Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet – in vollem Umfang für alle, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
2. Sportschuhe:
Auf den Squashcourts, Badminton- sowie Tennisfeldern sind ausschließlich Sportschuhe mit hellen Sohlen (oder „non-marking“) erlaubt. Für eventuelle Schäden und Verunreinigungen durch ungeeignetes Schuhwerk haftet der Träger dieser Schuhe.
3. Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.
4. Rauchen, Essen und Trinken ist in den Sport-/Entspannungsbereichen sowie in den Umkleideräumen untersagt.
Ausnahme: Es darf Wasser getrunken werden, jedoch nicht aus Glasflaschen.
5. Restaurant: Das Mitbringen von eigenen Speisen & Getränken in das Restaurant ist nicht gestattet.
6. Tiere: Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die Betreiberin und die von dieser beauftragten Mitarbeitern der Sportanlagen aus, deren Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten ist.
Haftungsausschluss
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen - gleich welcher Art - entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie Beschädigungen von Fahrzeugen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend zu melden. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, ist der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden durch den Geschädigten schriftlich an die SIC GmbH mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.
Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund von Verletzungen dieser Nutzungsvereinbarung notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Spiel- und Trainingsnutzung verfügen, jedoch ohne den Nutzer von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises zu befreien. Weitergehend ist die Betreiberin berechtigt, Hausverbot zu erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
Fotos
Mit Betreten der Anlage Sportpark Leipzig erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf www.sportpark-leipzig.de oder in Sportpark Leipzig Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu sehen.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Abwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerblichen Fristen aufzubewahren. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – Leipzig.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsordnung rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.
gez. Geschäftsleitung der SIC GmbH
Stand: Oktober 2016