Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SIC GmbH für den Sportpark Leipzig

Die nachfolgenden AGB sollen helfen, allen Gästen den Aufenthalt in unserem Sportpark Leipzig so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sind Gegenstand sämtlicher Nutzungsverhältnisse und sollen helfen, etwaigen Differenzen auf möglichst einfache Weise vorzubeugen.

Geltungsbereich der AGB

Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Sportpark Leipzig (Betreiberin: SIC GmbH) geführten Anlagen. Neben den AGB ist auch die Hallenordnung zu beachten.

Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen vom Sportpark Leipzig durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder der Reservierung von Plätzen gelten die AGB vom Sportpark Leipzig in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

1. Allgemeines:

Jede Buchung (ob telefonisch, schriftlich, online oder vor Ort), die von der Betreiberin bestätigt wurde, stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Die Zuweisung der einzelnen Plätze bleibt der Hallenleitung vorbehalten und kann von dieser auch verändert werden.

2. Einzelstunden:

Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Platzmieters und müssen generell vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde nur teilweise nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

3. Absagen:

Gebuchte Stunden können durch den Mieter bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Absage werden 100% des regulären Mietpreises fällig. Dies ist unabhängig vom Absagegrund, insbesondere von Gründen, die in der Sphäre des Mieters liegen. Dies sind zum Beispiel Krankheit, Stau und andere.

Hierbei ist es nicht relevant, ob zum gleichen Zeitpunkt vergleichbare Plätze verfügbar waren.

4. Spieleinheit:

Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die Uhren in der Anlage. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene Stunde berechnet.

5. Preise:

Die verbindlichen Mietpreise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten und Nutzungsgebühren, die im Internet veröffentlicht sind. Die Platzmiete umfasst den gemieteten Platz inkl. Licht und die Benutzung der Umkleiden und Duschen.

6. Sauna:

Die Sauna ist generell kostenpflichtig und vorab am Counter zu bezahlen. Bei Zuwiderhandlung ist der höhere Saunapreis für Nichtspieler gemäß Saunapreisliste nach zu entrichten.

7. Vergünstigungen:

Verschiedene Ermäßigungen, z.B. Wertkarten, Abonnements, Schüler/Studenten, etc. sind nicht miteinander kombinierbar.

8. Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen:

Abonnements werden nur durch Abschluss eines schriftlichen Abonnementvertrages entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die verbindlichen Abonnementpreise ergeben sich aus dem Vertrag.

9. Absagen und Gutschriften von Abonnementstunden:

Bei rechtzeitiger Absage einer Abonnementstunde – mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn – erhält der Inhaber eine Gutschrift über die entsprechende Stunde. Zu spät abgesagte Stunden können nicht gutgeschrieben werden. Eine Barauszahlung von Gutschriften ist ausgeschlossen.

Gutschriften sind bis 6 Wochen nach dem letzten Spieltermin gemäß Abonnementvertrag (Badminton-/Squash-/Tischtennis-Abo´s) bzw. bis zum 31.08. der folgenden Sommersaison (Winterabonnement Tennis) einlösbar, danach verfallen diese. Bei Sommerabonnement Tennis sind Gutschriften nur bis 31.08. der aktuellen Sommersaison abspielbar.

10. Öffnungs- und Spielzeiten:

Die Öffnungszeiten der Anlagen und einzelner Bereiche sind durch Aushang und online auf der Homepage bekannt gemacht und durch alle Besucher einzuhalten. Kurzfristige, betriebsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.

Allgemeine Nutzungsregeln

Alle Sportflächen dürfen - ausschließlich von den Mietern - lediglich zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln und ausschließlich in Sportkleidung benutzt werden.

1. Schäden:

Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für alle, von ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.

2. Sportschuhe und Griffbänder:

Auf allen Sportfeldern der Anlage sind ausschließlich Sportschuhe mit hellen/„non-marking“ Sohlen erlaubt. Jeder Spieler hat Sorge dafür zu tragen, dass das Griffband des eigenen Schlägers intakt ist. Für eventuelle Schäden und Verunreinigungen durch ungeeignetes Schuhwerk oder defektes Griffband haftet der jeweilige Spieler in der Höhe des entstandenen Schadens.

3. Spielen:

Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.

4. Rauchen, Essen und Trinken:

Ist in den Sport-/Entspannungsbereichen sowie in den Umkleideräumen untersagt. Ausnahme: Es darf Wasser getrunken werden, jedoch nicht aus Glasflaschen.

5. Restaurant & Terrasse:

Das Mitbringen von eigenen Speisen & Getränken in das Restaurant/auf die Terrasse ist nicht gestattet.

6. Tiere:

Es ist nicht gestattet, Hunde mit auf die Spielfelder, in den Trainingsbereich, in die Umkleiden oder den Saunabereich zu bringen. Bei störendem Einfluss in den erlaubten Bereichen Restaurant und Eingangsbereich ist auch ein Verweis durch das Personal möglich.

Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich die Betreiberin und deren Mitarbeiter/innen der Sportanlage aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Haftungsausschluss: Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen - gleich welcher Art - entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie Beschädigungen von Fahrzeugen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend zu melden. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.

Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund von Verletzungen dieser Nutzungsvereinbarung notwendig sein, kann die Betreiberin den Ausschluss von der weiteren Spiel- und Trainingsnutzung verfügen, jedoch ohne den Nutzer von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises zu befreien. Weitergehend ist die Betreiberin berechtigt, Hausverbot zu erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt unberührt.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Abwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerblichen Fristen aufzubewahren. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – Leipzig.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsordnung rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.

gez. Geschäftsleitung der SIC GmbH

Stand: März 2025